Entlastung für Angehörige

Zeit für sich,
ohne schlechtes Gewissen

Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen dringend eine Pause? Wir übernehmen für Sie – damit Sie durchatmen können, ohne sich Sorgen zu machen.

Entlastungsbetrag nutzbar
§ 45a SGB XI anerkannt
Vertrauensvolle Betreuung
Zeit für Sie

Liebe pflegende Angehörige,

Sie leisten Großartiges. Jeden Tag. Aber auch Sie brauchen Pausen. Keine Auszeit zu nehmen, macht krank – und dann können Sie niemandem mehr helfen.

Es ist keine Schwäche, Hilfe anzunehmen. Es ist klug.

Ihr Angehöriger ist bei uns in guten Händen.

Die Pflegekasse bezahlt dafür – nutzen Sie den Entlastungsbetrag.

Was wir übernehmen, während Sie frei haben

Beaufsichtigung

Wir bleiben bei Ihrem Angehörigen, damit Sie beruhigt das Haus verlassen können.

Gesellschaft leisten

Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten – keine langweilige Betreuung.

Mahlzeiten

Essen zubereiten, anreichen oder gemeinsam kochen – wir sorgen für gute Versorgung.

Leichte Haushaltsaufgaben

Aufräumen, Abwasch, Wäsche – damit Sie nicht vor einem Berg Arbeit nach Hause kommen.

Im Notfall erreichbar

Sie können uns jederzeit anrufen. Und wir rufen Sie an, wenn etwas Wichtiges ist.

Übergabe & Bericht

Wir erzählen Ihnen, wie es war. Transparenz ist uns wichtig.

Wofür Sie die freie Zeit nutzen können

Entspannen
Einkaufen
Friseur
Eigene Arzttermine
Freunde treffen
Sport
Lesen
Einfach schlafen

Alles ist erlaubt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen, wofür Sie die Zeit nutzen.

Warum Entlastung so wichtig ist

Pflegende Angehörige haben ein hohes Risiko für Burnout und Krankheit. Regelmäßige Pausen sind keine Luxus – sie sind überlebenswichtig.

  • Burnout vorbeugen: Wer nie Pause macht, brennt aus. Das hilft niemandem.
  • Beziehung erhalten: Zeit für sich macht geduldiger und liebevoller im Alltag.
  • Eigene Gesundheit: Auch Sie haben Anspruch auf Arztbesuche und Erholung.
  • Soziale Kontakte: Isolation macht krank. Treffen Sie Freunde, bleiben Sie Teil der Welt.
125€ Entlastungsbetrag
jeden Monat
1.500€ pro Jahr
können ansparen

So wird die Entlastung finanziert

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

125 € pro Monat – bei Pflegegrad 1-5. Kann bis zu 12 Monate angespart werden.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Bis zu 1.612 € pro Jahr – wenn Sie schon mindestens 6 Monate pflegen.

Kurzzeitpflege-Budget (§ 42 SGB XI)

Bis zu 806 € zusätzlich – können für Verhinderungspflege umgewidmet werden.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung. Das ist oft einfacher als gedacht. Rufen Sie uns an, wir erklären alles.

Gönnen Sie sich eine Auszeit

Sie haben es verdient. Rufen Sie uns an und wir besprechen, wie wir Sie entlasten können.

Auch kurzfristige Entlastung ist möglich.